Barrierefreiheit im Web: Die entscheidenden Maßnahmen für eine zugängliche Website

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist in Österreich ab Juni 2025 nicht mehr nur eine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act, EAA) um und zwingt eine Vielzahl von Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote und Dienstleistungen.

Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – unabhängig von eventuellen Einschränkungen – an digitalen Services. Für Website-Betreiber, insbesondere im E-Commerce und bei Dienstleistungen mit Verbraucherverträgen, bedeutet dies eine notwendige Anpassung der Online-Präsenz an strenge technische Standards. Die Nichteinhaltung kann zu behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern führen.

Die Zugänglichkeit einer Website wird primär durch die Einhaltung international anerkannter technischer Kriterien gewährleistet – den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die 4 Säulen der Barrierefreiheit (WCAG): Die Maßnahmen

Die Zugänglichkeit einer Website wird primär durch die Einhaltung international anerkannter technischer Kriterien gewährleistet – den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Die WCAG definieren die Standards für digitale Barrierefreiheit und bilden die Grundlage für die rechtliche Konformität (Level AA). Alle Maßnahmen lassen sich in vier Kernprinzipien gliedern:

1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte vermitteln

Inhalte müssen so dargeboten werden, dass sie von allen Nutzern – visuell, akustisch oder durch assistive Technologien – erfasst werden können.

  • Bilder und Grafiken: Alle informativen Nicht-Text-Inhalte benötigen aussagekräftige Alternativtexte (alt-Attribute). Screenreader lesen diese Texte vor, wenn das Bild nicht gesehen werden kann.

  • Farbkontraste: Es muss ein ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie zwischen Bedienelementen und ihrer Umgebung gewährleistet sein. Farben dürfen nicht das einzige Mittel zur Informationsübermittlung sein.

  • Medien: Für Videos und Audioinhalte müssen Untertitel bereitgestellt werden, und komplexere Inhalte benötigen zusätzlich eine Audio-Beschreibung oder ein Transkript.

  • Anpassbarkeit: Texte müssen ohne Informationsverlust vergrößerbar sein.

2. Bedienbarkeit: Steuerung ermöglichen

Die Website muss mit allen gängigen Eingabemethoden – insbesondere der Tastatur – einfach bedienbar sein.

  • Tastaturzugänglichkeit: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formularfelder) müssen vollständig und ohne Maus über die Tastatur erreichbar und bedienbar sein.

  • Fokus sichtbar machen: Der aktuell fokussierte Link oder Button muss durch einen gut sichtbaren Fokusrahmen (z. B. einen farbigen Rand) klar hervorgehoben werden.

  • Navigationshilfen: Skiplinks (Sprungmarken), die am Anfang der Seite eingefügt werden, ermöglichen es Nutzern, repetitive Navigationselemente zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu springen.

  • Pausierbarkeit: Animationen, blinkende Inhalte oder automatische Karussells müssen angehalten oder pausiert werden können.

3. Verständlichkeit: Orientierung und Klarheit

Inhalte und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen logisch, konsistent und leicht nachvollziehbar sein.

  • Konsistente Navigation: Die Position und Benennung der Navigation und anderer wiederkehrender Elemente muss auf der gesamten Website einheitlich sein.

  • Einfache Sprache: Texte sollten klar, präzise und frei von unnötigem Fachjargon sein, um eine breite Zielgruppe anzusprechen.

  • Formularhilfen: Aussagekräftige Beschriftungen (<label>) müssen allen Formularfeldern zugeordnet werden. Bei Fehleingaben müssen verständliche Fehlermeldungen mit konkreten Korrekturhinweisen erscheinen.

4. Robustheit: Code-Qualität

Der Code muss so stabil und standardkonform sein, dass er von einer Vielzahl von Browsern und assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) korrekt interpretiert werden kann.

  • Semantische Auszeichnung: Inhalte müssen mit der korrekten HTML-Struktur ausgezeichnet werden. Die Überschriftenhierarchie (<h1> bis <h6>) muss lückenlos und logisch verwendet werden.

  • Gültiger HTML-Code: Der Code muss den technischen Standards entsprechen und fehlerfrei sein.

  • ARIA-Attribute: Bei komplexen oder dynamischen Elementen, die nicht durch reines HTML abgedeckt werden (z. B. Akkordeons, modale Fenster), helfen ARIA-Attribute, deren Funktion und Zustand an assistierende Technologien zu übermitteln.

Vorteile: Mehr als nur Pflichterfüllung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist eine Investition, die über die Einhaltung des BaFG hinausgeht:

  • Erhöhte Reichweite: Sie schließen niemanden von Ihrem Angebot aus und erreichen eine größere Zielgruppe.

  • Bessere Nutzerfreundlichkeit: WCAG-konforme Seiten sind durch ihre klare Struktur und Logik für alle Nutzer einfacher zu bedienen.

  • SEO-Vorteile: Eine saubere, semantisch korrekte Code-Struktur, die Verwendung von Alt-Texten und eine logische Überschriftenhierarchie sind wichtige Ranking-Faktoren für Suchmaschinen.

Die rechtlichen Anforderungen geben den notwendigen Anstoß, aber die tatsächlichen Maßnahmen führen zu einer besseren, zukunftssicheren und ethisch verantwortungsvollen Website.

Noch Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Melde dich gerne!


hallo@stephanieoberzaucher.at
0681 845 45 223


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